wenn der Schwache stark wird
Wenn der vermeintlich Schwache stark wird und der dadurch Starke schwach wird, ist der zweitgenannte vor Gesetz nicht geschützt.
In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit dem Jahr 1981 in der Bundesverfassung
verankert. Art. 8 Rechtsgleichheit lautet: Mann und Frau sind
gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.
Es ist eigentlich bereits ein Armutszeugnis, dass in einer Verfassung so ein Gesetz verankert werden muss.
Eine Gemeinschaft, nehmen wir als Beispiel die zweigeschlechtliche Ehe, braucht es zwei starke Partner. Betonung auf Partner. Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten oder den Wünschen der einzelnen Partner wird auf ein Rollenspiel eingegangen, dessen Voraussetzung ist, dass dies beide Teile auch so akzeptieren und wünschen. Diese zu Beginn eingenommenen Positionen werden sich aber während der Zeit verschieben, verändern oder die Rollen werden gewechselt. Von Natur aus ist es die Frau, welche schwanger wird und ein Kind in sich trägt. Es ist auch sie, die es gebährt und die erste Lebenszeit die Kontaktperson zum Bebe sein wird. Da hilft auch kein abendliches Windelwechseln durch den Partner, die Mutter bleibt für das Kleinkind die Bezugsperson. Uebrigens, eine sehr natürliche Tatsache, welche in der Natur (daher auch natürlich) täglich stattfindet.
Erst mit dem Heranwachsen wird die Rolle des Vaters für das Kind immer wichtiger und er übernimmt Aufgaben, welche nicht mehr bei der Mutter liegen müssen. Kann eine Mutter diesen Wechsel nicht akzeptieren, versucht sie möglichst lange das Kind im Status Bebe zu halten, anstatt den Wechsel zu akzeptieren. Das Gesetz der Natur wird vom Menschen hintergangen.
Die Frau wünscht die Scheidung, bekommt die Trennung und wird vom Gesetz, da ja die schwächere Hälfte, geschützt und der starke Mann wird zum Büsser verdonnert, der das gemeinsame Haus verlassen muss, der bezahlen muss und sich in seinem Leben neu orientieren muss. Der Starke wird geschwächt und zum Schwachen gemacht. Das Familiengericht berücksichtig hier keine Gleichberechtigung.
Dabei ist dieser Vorgang natürlich. Die Frau braucht keinen Partner mehr, sie hat ihren Nachwuchs zur Welt gebracht, kann selber für Nahrung sorgen, für was braucht sie noch einen Partner, der nur auf seinen Instinkt zur Fortpflanzung hört. Der natürliche Sinn einer Partnerschaft ist abgeschlossen.
Vergisst die Gleichstellung, ein Modewort aus dem Ende des 20. Jahrhunderts, das es gar nicht braucht. Jedes Lebewesen ist anders als das andere. Jeder Mensch sollte wissen, was er in seinem Leben will, soll sich seine Wünsche auch im Mass des möglichen erfüllen können. Aber, bitte, sei mit deinen Wünschen ehrlich zum Partner, vom Anfang bis zum Ende. Lass den gesunden Menschenverstand walten, dann braucht es auch keine Gesetze. Richtlinien werden gemacht, für den Teil der Menschheit, die nicht mehr natürlich denken kann.